Gesetze

Das Gesetz (über Batterien und Akkumulatoren) basiert auf der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren. Es zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern, indem die Menge der gefährlichen Stoffe reduziert wird. Dazu gehört die ordnungsgemäße Sammlung und Wiederverwertung der anfallenden Abfälle. Der Endverbraucher ist gesetzlich verpflichtet, alte Batterien (Akkumulatoren und Einwegbatterien) zurückzugeben oder ordnungsgemäß zu entsorgen. Darauf wird durch eine Markierung auf der Verpackung hingewiesen, die eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern zeigt, was bedeutet, dass Batterien aufgrund der darin enthaltenen gefährlichen Substanzen nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Zu diesem Zweck sollten Sie Ihre alten Batterien kostenlos bei öffentlichen Sammelstellen in der Gemeinde oder in Geschäften abgeben. Die getrennte Sammlung nach Art soll ihre Behandlung und ihr Recycling erleichtern.

Das Gesetz (über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) setzt die Bestimmungen der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) (Amtsblatt der Europäischen Union L 197 vom 24. Juli 2012, S. 38, in der geänderten Fassung) in das polnische Rechtssystem um. Das Gesetz legt Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit fest, indem es nachteilige Auswirkungen der Altgeräte verhindert. Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren werden aufgrund ihres schädlichen Quecksilbergehalts als Sondermüll eingestuft und müssen daher getrennt werden, damit sie entsprechend entsorgt oder verarbeitet werden können. Solche Abfälle werden von den kommunalen Sammelstellen für gefährliche Abfälle kostenlos angenommen (Informationen zu den Stellen finden Sie auf den Websites der Gemeindeverwaltung). Darüber hinaus sind allgemein verfügbare Behälter für gefährliche Abfälle immer häufiger in Fachmärkten zu finden. Alle diese Rohstoffe sind zur Wiederverwendung geeignet.

Sollte eine Leuchtstoff- oder Energiesparlampe beschädigt werden oder zerbrechen, ist zunächst einmal die Wohnung zu lüften; verwenden Sie keinen Staubsauger, damit die giftigem Dämpfe nicht in die Luft gelangten. Sammeln Sie das beschädigte Glas sorgfältig auf und legen Sie es in mehrere Plastiksäcke. Es lohnt sich, einen zusätzlichen Handschutz in Form von Latexhandschuhen zu verwenden. Wischen Sie die Stelle mit feuchten Einweg-Papiertüchern ab, um Glas- und Phosphorreste zu entfernen. Alle Gegenstände, die möglicherweise mit Metall in Berührung gekommen sind, sollten ebenfalls entfernt und in speziellen Behältern für gefährlichen Abfall entsorgt oder an eine dafür vorgesehene Stelle zurückgebracht werden.

Produkte, die zum Recycling bestimmt sind, sind mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass das Produkt nicht zusammen mit anderen Abfällen in die Abfalltonne geworfen werden sollte.

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